Private Prompts in „zm“ (Zahnärztliche Mitteilungen)

Die Berichterstattung zieht Kreise: in der Zeitschrift zm ist ein weiterer Artikel über Private Prompts erschienen. Der Beitrag steht auf Seite 73 im PDF.

Was diese Veröffentlichung besonders macht: Die „Zahnärztlichen Mitteilungen“ sind das offizielle Organ der Bundeszahnärztekammer und erreichen mit einer Auflage von rund 90.000 Exemplaren nahezu jede Zahnarztpraxis in Deutschland. Das ist keine IT-Fachpresse, sondern eine Standeszeitung für Heilberufler - und genau das macht die Erwähnung so aufschlussreich.

Zahnärzte arbeiten täglich mit hochsensiblen Patientendaten, die unter die ärztliche Schweigepflicht und die DSGVO fallen. Gleichzeitig wächst auch in Praxen der Wunsch, KI-Tools für Dokumentation, Korrespondenz oder Fortbildung zu nutzen. Wer aber einen Befundtext oder eine Patientenanfrage in ChatGPT eingibt, riskiert einen Datenschutzverstoß - und im schlimmsten Fall berufsrechtliche Konsequenzen. Private Prompts löst genau dieses Dilemma: Sensible Daten werden lokal durch Platzhalter ersetzt, bevor der Prompt das eigene Gerät verlässt.

Dass eine zahnmedizinische Fachzeitschrift dieses Thema aufgreift, zeigt zweierlei: Erstens ist das Bewusstsein für Datenschutzrisiken beim Einsatz von KI inzwischen weit über die IT-Branche hinaus gewachsen. Und zweitens gibt es in regulierten Berufen - ob Medizin, Recht oder Steuerberatung - einen konkreten Bedarf an Werkzeugen, die KI-Nutzung ermöglichen, ohne dass vertrauliche Daten abfließen.
Private Prompts wird dort nicht als Tech-Spielerei wahrgenommen, sondern als praktische Lösung für ein reales Problem im Praxisalltag.


Private Prompts in „zm“ (Zahnärztliche Mitteilungen)
https://boerncke.de/blog/private-prompts-in-zm-zahnaerztliche-mitteilungen/
Beitragsautor
Dr. Frank Börncke
Urheberrechtshinweis